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Taxitarif

Verbindlicher Taxitarif für die Stadt Linz gültig ab Juni 2022

Tagtarife: An Werktagen von 6.00h bis 21.00h

 

Grundgebühr

Beim Einsteigen des Fahrgastes am Taxistandplatz oder bei Anhaltung unterwegs € 6,90

Bei Herbeirufen des Taxis durch Funk oder Taxitelefon zum gewünschten Einsteigeort des Fahrgastes bei freier Anfahrt € 7,60

Streckentaxe:

Die ersten 800 m sind in der Grundgebühr enthalten, dann bis 5.000 m zurückgelegte Wegstrecke je begonnene 105 Meter (EUR 1,90/Km) € 0,20 

und ab 5.001 Meter zurückgelegte Wegstrecke je begonnene 124 m (EUR 1,61/Km) € 0,20

Zeittaxe für Stehzeiten

Zeittaxe für Stehzeiten beträgt pro Stunde € 35,00.

Die ersten 3 Minuten sind in der Grundgebühr enthalten, dann pro Stunde € 35 - d.h. je 20,57 sec. € 0,20

Nacht-, Sonn- und Feiertagstarif:  

An Werktagen von 21 bis 6 Uhr, sowie an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen

Grundgebühr

Bei Einsteigen des Fahrgastes am Taxistandplatz oder bei Anhaltung unterwegs  € 7,70

 

Bei Herbeirufen des Taxis über einen Kommunikationsdienstes (bei freier Anfahrt) € 8,40

Streckentaxe

Die ersten 800 m sind in der Grundgebühr enthalten, dann bis 5.000 Meter zurückgelegte Wegstrecke je weitere begonnene 96 m (EUR 2,08/Km) € 0,20

und ab 5.001 Meter zurückgelegte Wegstrecke je weitere begonnene 112 m (EUR 1,79/Km) € 0,20

 

Zeittaxe für Stehzeiten

Die Zeittaxe für Stehzeiten beträgt pro Stunde € 38,50

Die ersten 3 Minuten sind in der Grundgebühr enthalten, dann pro Stunde € 38,50 - d.h. je 18,70 sec. € 0,20

Überlandfahrten

Bei Fahrten über die Stadtgrenze (Tarifgrenze) hinaus unterliegt die Festsetzung des Preises für die gesamte Strecke der freien Vereinbarung.

Tagtarife: An Werktagen von 6.00h bis 21.00h

 

Grundgebühr: 

Beim Einsteigen des Fahrgastes am Taxistandplatz oder bei Anhaltung unterwegs € 6,90

Bei Herbeirufen des Taxis durch Funk oder Taxitelefon zum gewünschten Einsteigeort des Fahrgastes bei freier Anfahrt € 7,60

 

Streckentaxe:

Die ersten 800 m sind in der Grundgebühr enthalten, dann bis 5.000 m zurückgelegte Wegstrecke je begonnene 105 Meter (EUR 1,90/Km) € 0,20 

und ab 5.001 Meter zurückgelegte Wegstrecke je begonnene 124 m (EUR 1,61/Km) € 0,20

 

Zeittaxe für Stehzeiten: 

Zeittaxe für Stehzeiten beträgt pro Stunde € 35,00.

Die ersten 3 Minuten sind in der Grundgebühr enthalten, dann pro Stunde € 35 - d.h. je 20,57 sec. € 0,20

 

Nacht-, Sonn- und Feiertagstarif:  

An Werktagen von 21 bis 6 Uhr, sowie an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen

Grundgebühr: 

Bei Einsteigen des Fahrgastes am Taxistandplatz oder bei Anhaltung unterwegs  € 7,70

 

Bei Herbeirufen des Taxis über einen Kommunikationsdienstes (bei freier Anfahrt) € 8,40

 

Streckentaxe: 

Die ersten 800 m sind in der Grundgebühr enthalten, dann bis 5.000 Meter zurückgelegte Wegstrecke je weitere begonnene 96 m (EUR 2,08/Km) € 0,20

und ab 5.001 Meter zurückgelegte Wegstrecke je weitere begonnene 112 m (EUR 1,79/Km) € 0,20

 

Zeittaxe für Stehzeiten: 

Die Zeittaxe für Stehzeiten beträgt pro Stunde € 38,50

 

Die ersten 3 Minuten sind in der Grundgebühr enthalten, dann pro Stunde € 38,50 - d.h. je 18,70 sec. € 0,20

 

Überlandfahrten

Bei Fahrten über die Stadtgrenze (Tarifgrenze) hinaus unterliegt die Festsetzung des Preises für die gesamte Strecke der freien Vereinbarung.