Die Taxilenkerausbildung
Bedingungen zur Lenkerausbildung
Laut Bundesbetriebsordnung (BGBl. 951) müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, um ein Taxi lenken zu dürfen:
- Lenkerberechtigung für die Gruppe B (65 Abs. 1 KFG 1967) (kein Probeführerschein)
- PKW-Fahrpraxis: Mindestens ein Jahr vor Ausstellung des Taxilenkerausweises
- Mindestalter: Das 20. Lebensjahr muss vollendet sein
- Nachweis über "Erste-Hilfe-Kurs" (mindestens 6 Stunden)
- Dem Antrag auf Ausstellung des Taxilenkerausweises wird nur dann Folge gegeben, wenn in den letzten 5 Jahren keinerlei Vorstrafen im Strafregister und in der Verkehrsstrafkartei (grobfahrlässige und oftmalige Wiederholungstaten) aufscheinen
- Für die Zulassung zur Taxilenkerprüfung ist der Nachweis einer erfolgten Ausbildung erforderlich
- Deutschniveau: A2
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